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netpoint-edv erhält neuen Status
Mönchengladbach, 18.04.2006 |
netpoint-edv wird unbefristeter Arbeitnehmerüberlasser.
netpoint-edv erhält in diesem Monat
den unbefristeten Status der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung nach
dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nach strengen Auflagen wird
dieser Titel von der Bundesagentur für Arbeit an Firmen vergeben, die
Mitarbeiter gewerbsmäßig unbefristet überlassen dürfen. Dies bedeutet,
dass netpoint-edv auch für langfristige Projekte Mitarbeiter dem Kunden zur
Verfügung stellen kann. So ist netpoint-edv in der Lage noch flexibler als
bisher auf die Wünsche des Kunden einzugehen und das Know-how unserer
Mitarbeiter bestmöglich beim Kunden zu platzieren.
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