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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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I. Geltungsbereich
Nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer
Angebote und Vertragsannahmeerklärungen sowie Grundlage aller unserer Verkäufe,
Lieferungen, Schulungen und Leistungen einschließlich Beratung, Auskünfte,
Montagen und Instandhaltung.
Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren oder Leistungen als
angenommen.
Entgegenstehende allgemeine Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträgen
sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des
Vertrages sind ergänzend die einschlägigen Bedingungen des Herstellers in der
jeweils gültigen Ausgabe.
II. Vertragsinhalt
Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Unsere vorvertraglichen Mitteilungen, insbesondere Angebote,
Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung,
freibleibend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen
Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnisse vermitteln. Sofern
nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, werden sie nicht Vertrags-
bestandteil.
Vertragsänderungen und mündliche Abreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung
wirksam.
III. Preise
Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Werk bzw. ab unserem
Lager ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage, soweit
nichts anderes vereinbart wird.
Ist eine uns bindende Preisabsprache zustandegekommen, können wir trotzdem die
Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzu-
kommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhungen
oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie
Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittel-
bar betroffen und verteuert wird.
IV. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang
Angaben über Lieferungsfristen und -termine gelten nur annähernd.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim
Vertragspartner jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung
aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebs-
störungen, Streik, Aussperrung usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten,
verlängert sich, wenn der Lieferant an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung
verhindert ist, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene
Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmög-
lich oder unzumutbar, so wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei. Sofern
die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Abnehmer berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Lieferant von
der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus keine Schadenersatzan-
sprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Lieferant nur berufen,
wenn er den Abnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretener Unmöglichkeit der Leistung sind wir
zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§ 286 BGB) sind auch bei grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach
fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
Wir sind zu Teilleistungen in zumutbaren Umfang berechtigt.
V. Zahlung, Schadenersatz
1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzüge fällig.
2. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
Bei Teillieferungen steht uns das Recht auf Verlangen von entsprechender Teil-
zahlung zu.
4. Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag zurück, (Abbestellung) ohne daß wir ihm einen
Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des
Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet
sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen
Gewinn mit einem Pauschalbetrag von maximal 25% der Vertragssumme zu
vergüten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, das Kosten und Gewinn nicht
oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt die
Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
VI. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen - bei Zahlung durch Scheck bis zur Einlösung -gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen, auch aus gleich-
zeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, und zwar auch dann, wenn beson-
ders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind. Entsprechendes gilt auch für
den Fall der Verbindung und Vermischung hinsichtlich des Miteigentumsrechts, das
dann gegebenenfalls auf uns übergeht (§§ 947,948 BGB).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchti-
gung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter den Auftrag-
nehmer unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von
Interventionen trägt der Auftraggeber.
VII. Gewährleistung
1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir
infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstand nach folgenden
Bedingungen, wenn:
a) erkennbare Mängel binnen acht Tage ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnah-
me ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch
der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten schriftlich angezeigt werden. Die
Anzeige solcher Mängel hat unverzüglich zu erfolgen.
b) Am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder
technische Änderungen durch unsere Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden
haben und
c) unser Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie
fällig sind und im angemessenen Verhältnis zum Wert der unbeanstandeten Teile der
Lieferung stehen, nicht im Rückstand ist. Zurückbehaltungen sind im übrigen nur
statthaft, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung
kein Zweifel besteht.
d) Die Anlagen bzw. Geräte nach gültigen Bestimmungen instand gehalten und vom
Vertragspartner sachgemäß bedient werden.
e) Wir machen darauf aufmerksam, daß eine absolut fehlerfreie Erstellung von Soft-
ware, insbesondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand der Technik
nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist.
Gegenstand dieser Gewährleistung ist ein Programm, daß für den üblichen oder
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschrei-
bung tauglich ist.
f) Wir gewährleisten, daß der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine
Material- und Herstellungsfehler hat.
g) Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes dieser Gewährlei-
stung kann aus oben genannten Gründen keine Mängelhaftung übernommen
werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, daß die Programm-
funktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen
Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation
und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde.
Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Ge-
währleistung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirkung
mit der Hardware.
2. Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl darin, daß wir die mangelhaften Teile
kostenlos ersetzen, reparieren oder eine kostenlose Nachlieferung erbringen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
3. Das Recht unseres Vertragspartners, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen,
verjährt auch in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in zwölf Monaten. Wird
innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, können unsere Vertragspartner und wir
eine Verlängerungsfrist vereinbaren.
4. Zur Mängelbeseitigung hat unser Vertragspartner uns die nach billigem Ermessen
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
5. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf
Schäden, die in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstigen Einflüssen entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
6. Weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners gegen uns und unsere Er-
füllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesi-
cherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
7. Die Ziffern 1 bis 6 gelten entsprechend auch für solche Ansprüche unseres Vertrags-
partners auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Ver-
trages erfolgte Beratungen oder durch Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten
entstanden sind.
VIII. Haftung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, uner-
laubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende
Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners
stehen - werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen,
grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter
oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist unsere
Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
voraussehbaren Schaden begrenzt.
2. Jeglicher Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden,
übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-
versicherung.
3. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen
sind uns unverzüglich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte
hieraus nicht abgeleitet werden.
4. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen un-
verbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und
Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind inso-
weit ausgeschlossen als uns nicht Vorsatz- bzw. Grobfahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann.
5. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden,
welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Anlage entstehen, durch fehlerhafte
Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebensowenig, wenn die vom Kunden
gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beab-
sichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften über eine Haftung vom Vorsatz bzw. Grobe Fahrlässigkeit diesen
Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
X. Datenspeicherung
1. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehungen erhaltenen
Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern,
soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.
XI. Sonstiges
1. Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind regelmäßig Urheberrechtlich
geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich
und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegen-
nahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu
vervielfälltigen zu lassen und keinem unbefugtem Dritten die Programme oder Kopien
zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zu Schaden-
ersatzleistungen verpflichtet.
2. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuver-
lässiger Unternehmen zu bedienen.
3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch
die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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